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   AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11   

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AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11 (https://dejure.org/2012,14147)
AG Biberach, Entscheidung vom 04.04.2012 - 2 C 1158/11 (https://dejure.org/2012,14147)
AG Biberach, Entscheidung vom 04. April 2012 - 2 C 1158/11 (https://dejure.org/2012,14147)
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  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigen-Auftrag ohne persönlichen Kontakt - Gericht: Auftrag auf dem Abtretungsformular genügt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Auch im Hinblick auf die geltend gemachten Pauschalkosten für Fotos, Telefon, Fax und Porto sowie Schreibkosten ist es der Beklagten verwehrt, sich auf eine Überhöhung zu berufen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt v. 20.01.2006, Az. 4 U 49/05; OLG Nürnberg v. 03.07.2002, Az. 4 U 1001/02).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Auch im Hinblick auf die geltend gemachten Pauschalkosten für Fotos, Telefon, Fax und Porto sowie Schreibkosten ist es der Beklagten verwehrt, sich auf eine Überhöhung zu berufen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt v. 20.01.2006, Az. 4 U 49/05; OLG Nürnberg v. 03.07.2002, Az. 4 U 1001/02).
  • LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Dem Sachverständigen ist es danach erlaubt, den Unfallschaden jedenfalls im Umfang seiner Honorarforderung auf Grund wirksamer Abtretung geltend zu machen, schon weil er regelmäßig besser in der Lage ist, die Erforderlichkeit der jeweils eingegangenen Kosten zu begründen (LG Saarbrücken v. 15.10.2010, Az. 13 S 68/10).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    b) Die Abtretungserklärung ist angesichts der Entscheidung des BGH vom 07.06.2011 Az. VI ZR 260/10 ausreichend bestimmt.
  • AG Arnsberg, 17.06.2009 - 3 C 99/09

    Anforderungen an den Unfallersatztarif; Realisierung von

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Diese sind als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand anzusehen, da die Sachverständigen, die ihr Grundhonorar am Honorarkorridor der BVSK-Befragung orientieren, in aller Regel Nebenkosten von etwa 20% bis 30% begehren (AG Arnsberg v. 17.06.2009, Az. 3 C 99/09; AG München v. 25.09.2009, Az. 344 C 3348/09).
  • AG Freiberg, 17.03.2009 - 4 C 922/08
    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Selbst bei Heranziehung der BVSK-Werte für das Jahr 2010/2011, die als Schätzgrundiage gem. § 287 ZPO herangezogen werden können (beispielhaft LG Dortmund v. 05.08.2010, Az. 4 S 11/10; AG Freiberg v. 17.03.2009,:Az. 4 C 922/08), ergibt sich kein Anhaltspunkt für eine Überhöhung der geltend gemachten Kosten.
  • AGH Schleswig-Holstein, 20.05.2011 - 1 AGH 1/11

    Vertretung von Miterben und einer Miterbin, die zugleich Pflichtteilsberechtigte

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Dabei ist das - ungeschriebene - Tatbestandsmerkmal "in derselben Rechtssache" dann erfüllt, " wenn der rechtlichen Angelegenheit ein einheitlicher historischer Vorgang zu Grunde liegt, dessen Umstände tatsächlicher Art rechtlich einheitlich zu beurteilen sind, ohne dass es sich dabei um ein und denselben Anspruch oder um die selben beteiligten Personen handeln muss (Anwaltsgerichtshof Schleswig, 1. Senat v. 20.05.2011, Az. 1 AGH 1/11).
  • AG München, 25.09.2009 - 344 C 3348/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Angemessenheit der Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Diese sind als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand anzusehen, da die Sachverständigen, die ihr Grundhonorar am Honorarkorridor der BVSK-Befragung orientieren, in aller Regel Nebenkosten von etwa 20% bis 30% begehren (AG Arnsberg v. 17.06.2009, Az. 3 C 99/09; AG München v. 25.09.2009, Az. 344 C 3348/09).
  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Selbst bei Heranziehung der BVSK-Werte für das Jahr 2010/2011, die als Schätzgrundiage gem. § 287 ZPO herangezogen werden können (beispielhaft LG Dortmund v. 05.08.2010, Az. 4 S 11/10; AG Freiberg v. 17.03.2009,:Az. 4 C 922/08), ergibt sich kein Anhaltspunkt für eine Überhöhung der geltend gemachten Kosten.
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Zudem berührt ein Verstoß des Rechtsanwaltes gegen § 43a Abs. 4 BRAO nicht die Wirksamkeit der ihm erteilten Prozessvollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Prozesshandlungen (BGH v. 14.05.2009, Az. IX ZR 60/08).
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